QUALITÄTSMANAGEMENT FÜR PFLANZENKOHLE ALS EINZELFUTTERMITTEL – IN 6 SCHRITTEN ZUM ZERTIFIZIERTEN PRODUZENTEN: HACCP UND IMPLEMENTIERUNG
3. Das HACCP
Hersteller von Futtermittel sind gesetzlich verpflichtet, ein HACCP*-System nachzuweisen (Vorschriften für die Futtermittelhygiene, (EG) 183-2005). Das HACCP ist ein wesentlicher Grundbaustein des Qualitätsmanagement-Systems eines Futtermittelproduzenten. Voraussetzung für den Aufbau eines HACCP-Systems sind laufende und vor allem stabile Produktionsprozesse. Im HACCP werden die Gefahren für das Endprodukt am Prozess entlang erfasst. Die Risiken werden ermittelt und mögliche Gefahren analysiert. Aus diesem System entstehen die ersten Verbesserungsmaßnahmen einerseits zum Schutz des Futtermittels und andererseits zur betrieblichen Weiterentwicklung.
4. Die Implementierung des QM-Systems
Aus den Erkenntnissen der vorangegangenen Schritte können die ersten Rohfassungen der Arbeitsanweisungen und Formulare in den Betrieb eingebaut werden. Die Arbeitsanweisungen beschreiben konkrete Vorgehensweisen. Sie regeln, wie Tätigkeiten (z.B. Bedienen einer Maschine, Durchführung einer Prüfung, Wartung, Reinigung, Dokumentation von Vorgängen auf Formularen, etc.) ausgeführt werden sollen. Ausgefüllte Formulare werden als Aufzeichnung strukturiert abgelegt und dienen zur Sicherstellung der Durchführung sowie als Nachweis bei Kontrollen durch Behörden, Zertifizierungsstellen oder Kunden. Wie jedes Futtermittel muss die Pflanzenkohle regelmäßig in qualifizierten Laboren untersucht werden. Die wesentlichen Parameter sind PAK, Dioxine, Furane. Darüber hinaus sind Rohfaser, ph-Wert, Asche-Anteil, Schwermetalle, Nährstoffe und mikrobiologische Parameter ebenfalls regelmäßig zu untersuchen. Je nach Ausrichtung des Produkts (als Futtermittel oder reine Pflanzenkohle) sind unterschiedliche Analysemethoden auszuwählen. Das Verfahren zur Entnahme von Proben wird dokumentiert und muss den Anforderungen der Zertifizierungsstellen unter anderem in Menge, Art, Häufigkeit und Dauer der Aufbewahrung von Rückstellproben gerecht werden.
In 6 Schritten zum zertifizierten Produzenten: